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Lokalen Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten

Untermaßnahme 16.2

UM 16.2 – Förderung für Pilotprojekte und für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien

Der Lokale Entwicklungsplan (LEP) Eisacktaler Dolomiten unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Provinz Bozen 2014-2020 die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen durch Kooperationen und Innovation, mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum zu stärken.

Mit der Untermaßnahme 16.2 des LEP Eisacktaler Dolomiten werden Kooperationen zur Entwicklung von landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten gefördert, um Spezialisierung und Diversifizierung durch die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien anzuregen und voranzutreiben. Durch Kooperationsvorhaben soll die Lebensqualität durch den Erhalt der Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten bzw. gesteigert werden.

Die Untermaßnahme unterstützt dabei zwei Arten von Vorhaben:

  1. Kooperationsprojekte für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-und Nahrungsmittelsektor sowie im Forstsektor;
  2. Pilotprojekte im Sinne von Versuchs- oder Testprojekten, mit welchen Chancen und Risiken sowie die Wirtschaftlichkeit, die technische Leistungsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz von neuartigen Technologien, Methoden und Prozessen vor einer möglichen Markteinführung erprobt werden. Hervorzuheben ist, dass Pilotprojekte nicht ausschließlich den Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektor betreffen, sondern sämtliche Themenschwerpunkte umfassen können, welche die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Gebiets und der örtlichen Bevölkerung unterstützen.

Begünstigte
Zugang zur Finanzierung  haben alle Kooperationsgruppen oder ein als federführendes Mitglied designierter Kooperationspartner, sofern die Kooperationsgruppe nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.
Bei der Kooperationsgruppe handelt es sich um einen Zusammenschluss mit eigener Rechtspersönlichkeit oder – falls keine Rechtspersönlichkeit vorliegt – um einen losen Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern, die einer der nachstehenden Kategorien zuordenbar sind:

  • öffentliche Körperschaften,
  • Privatunternehmen, die auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung tätig sind,
  • landwirtschaftliche Einzelunternehmen,
  • Genossenschaften im Agrar-, Nahrungsmittel und Forstsektor,
  • Erzeugergruppierungen im Bereich der Landwirtschaft,
  • Akteure der Nahrungsmittelkette und des Forstsektors,
  • privatwirtschaftliche Unternehmen (KMUs), welche Innovation in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk, Handel, Soziales, Destinationsmarketing, Klima-und Umweltschutz sowie in den erneuerbaren Energien vorantreiben wollen.

Im Rahmen dieser Maßnahme können auch einzelne Akteure gefördert werden, sofern sie den oben angeführten Kategorien zuordenbar sind.

Weitere Details zur Untermaßnahme finden Sie im Auszug aus dem LEP zur Untermaßnahme 16.2.

Aktuelle Ausschreibung zur Untermaßnahme 16.2

Zurzeit ist kein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet.

Ausgewählte bzw. realisierte Projekte im Rahmen von Untermaßnahme 16.2

Bis dato wurden noch keine Projekte ausgewählt.

 

Ausschreibung

Aufruf zur Untermaßnahme 16.2 im Zeitraum vom 16.10.2017 bis 24.11.2017 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 16.2 im Zeitraum vom 03.04.2018 bis 11.05.2018 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 16.2 im Zeitraum vom 03.09.2018 bis 12.10.2018 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 16.2 im Zeitraum vom 01.04.2019 bis 10.05.2019 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 16.2 im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 – keine Projekte eingereicht

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