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Lokalen Aktionsgruppe Eisacktaler Dolomiten

Untermaßnahme 4.2

 

UM 4.2 – Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/ Vermarktung und/oder die Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Der Lokale Entwicklungsplan (LEP) Eisacktaler Dolomiten unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Provinz Bozen 2014-2020 Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen mit der Zielsetzung der (Weiter-)Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des LEADER-Gebiets sei es im Bereich der Entwicklung als auch im Bereich der Verarbeitung/Veredelung und Vermarktung.

Mit der Untermaßnahme 4.2 des LEP Eisacktaler Dolomiten sollen materielle Investitionen finanziert werden, die durch immaterielle Investitionen ergänzt werden können, zum Zweck der qualitativen Verbesserung der Produktion von Lebensmitteln, der Förderung neuer Technologien und Rationalisierung sowie der Förderung von Innovationen im Bereich der landwirtschaftlichen Produktionskette in den Gemeinden des LEADER-Gebietes.

Begünstigte

Zugang zur Finanzierung haben alle Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Betrieben, sei es in Form von Konsortien, Genossenschaften oder ähnliche, welche in der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung von Erzeugnissen laut Anhang I des Vertrags tätig sind (siehe eigenes Dokument - Liste zu Artikel 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).

Weitere Details zur Untermaßnahme finden Sie im Auszug aus dem LEP zur Untermaßnahme 4.2.

Aktuelle Ausschreibung zur Untermaßnahme 4.2

Zurzeit ist kein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet.

Ausgewählte bzw. realisierte Projekte im Rahmen von Untermaßnahme 4.2

Bis dato wurden noch keine Projekte ausgewählt.

 

Ausschreibungen

Aufruf zur Untermaßnahme 4.2 im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 06.12.2019 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 4.2 im Zeitraum vom 23.03.2020 bis 17.04.2020 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 4.2 im Zeitraum vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 – keine Projekte eingereicht
Aufruf zur Untermaßnahme 4.2 im Zeitraum vom 12.10.2020 bis 13.11.2020 – keine Projekte eingereicht

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